Schreiben vom Landratsamt Ebersberg:
Da die Gemeinde der Ableitung des Regenwassers in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal nicht zugestimmt hat, muss die Entwässerungslösung in den Planunterlagen geändert werden.
Mittwoch, 26. Juni 2013
Dienstag, 18. Juni 2013
Gemeinderatssitzung
Der geänderte Bauantrag wurde ein zweites Mal dem Gemeinderat vorgelegt.
Ergebnis:
Die Verschiebung nach Westen wurde ohne Gegenstimme genehmigt.
Das Einleiten des Abwassers in den Kanal wurde abgelehnt. Begründung: das sei vom Wasseramt so vorgeschrieben.
Jetzt geht der Antrag zum Landratsamt.
Ergebnis:
Die Verschiebung nach Westen wurde ohne Gegenstimme genehmigt.
Das Einleiten des Abwassers in den Kanal wurde abgelehnt. Begründung: das sei vom Wasseramt so vorgeschrieben.
Jetzt geht der Antrag zum Landratsamt.
Montag, 10. Juni 2013
Baueingabe
Die korrigierten Baueingabepläne sind bei der Gemeinde Aßling abgegeben.
Um die Abstandsfächen einzuhalten wurde das gesamte Gebäude um 1,5 m nach Westen verschoben. Mit Hinweis auf das Bodengutachten ist beantragt, aufgrund des nicht sickerfähigen Bodens das Abwasser doch in den Kanal leiten zu dürfen.
Um die Abstandsfächen einzuhalten wurde das gesamte Gebäude um 1,5 m nach Westen verschoben. Mit Hinweis auf das Bodengutachten ist beantragt, aufgrund des nicht sickerfähigen Bodens das Abwasser doch in den Kanal leiten zu dürfen.